Zweck des Vereins ist die Ausübung, Pflege und Förderung des aktiven Segelsports. Der Vereinszweck wird insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen verwirklicht. Bei der Ausübung des Segelsportes wird besondere Rücksicht auf den Umweltschutz genommen.
Die Organe des Vereins sind:
* die Mitgliederversammlung
* der Vorstand
* der Beirat
Vorstand kann gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Beschlüsse der Organe verstoßen oder das Ansehen, die Ehre oder das Vermögen des Vereines schädigen, folgende Maßnahmen verhängen:
a.) Streichung von der Mitgliederliste gem. § 6 Ziffer 3 der Satzung.
b.) Ausschluss gem. § 6 Ziffer 4 der Satzung.
c.) Entzug des Liegeplatzes gem. Liegeplatzvergabeordnung.
Vertretung beauftragten Vereinsmitglieder wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Werden diese Personen von Dritten zur Haftung herangezogen, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so haben diese gegen den Verein einen Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen zur Abwehr der Ansprüche sowie auf Freistellung von Ansprüchen Dritter.
Die Mitglieder sind zum Hilfsdienst bei der Unterhaltung der Vereinseinrichtungen verpflichtet, In begründeten Ausnahmefällen kann der Vorstand die Abgeltung nicht geleisteter Hilfsdienste in Geld zulassen. Mitglieder, die ein Vereinsamt innehaben, sind vom Hilfsdienst ausgenommen.