Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen.
Bei Aufnahme als Fördermitglied wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 150,00 EUR fällig. Bei Erweiterung des Status auf Vollmitgliedschaft eine weitere einmalige Aufnahmegebühr von 50,00 EUR. Bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr entfällt die Aufnahmegebühr. Bei Jugendlichen zwischen dem vollendeten 14. und 18. Lebensjahr beträgt sie 50 €. Bei Erweiterung des Status auf
Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
Bei Erweiterung des Status auf Vollmitgliedschaft wird eine Umlage für das KS Heim von 150,00 EUR fällig. Wird ein fester Liegeplatz zugesprochen wird eine weitere Umlage von 150,00 für das KS Heim und eine einmalige Dalbenumlage von 100,00 EUR fällig.
Diese Beträge werden mit den Mitgliedsbeiträgen zusammen eingezogen.
Der freiwillige Austritt ist gemäß §6 Abs. 2 der Satzung schriftlich unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand möglich.
Anlage:
Tabellarische Übersicht der Beiträge, Gebühren und Umlagen. (s.o.)
Die Anpassung der Gebührenordnung wurde vom Vorstand nach Anhörung der Beisitzer am 23.02.2026 beschlossen und im Protokoll so festgehalten.